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DIESES PORTAL IST NOCH IM AUFBAU UND NICHT FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT BESTIMMT ZUM AKTUELLEN ZEITPUNKT!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen

Entwurf für Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte oder Abonnements, mit Haftungsregelung, Gewährleistung und Streitbeilegung nach aktuellem Stand.

Das Ergebnis ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, ob für Ihren Fall weitere Angaben nötig sind.

Wer betreibt die Seite?

AGB sind der heikelste dieser Texte. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB: Eine unwirksame Klausel wird nicht milder ausgelegt, sondern fällt ersatzlos weg, und an ihre Stelle tritt das Gesetz. Wer AGB ungeprüft verwendet, steht im Streitfall schlechter da als jemand ganz ohne. Lassen Sie den Entwurf durchsehen, bevor Sie ihn einsetzen.

Ein Satz genügt. Er steht später in § 1.

Bestimmt, welche Abschnitte gebraucht werden.

Bei Verbrauchern gelten strengere Regeln, etwa beim Gerichtsstand und bei der Gewährleistung.

Bis zehn Beschäftigte entfällt die Hinweispflicht zur Verbraucherschlichtung (§ 36 Abs. 3 VSBG).

Gegenüber Verbrauchern wird kein Gerichtsstand vereinbart; das wäre unwirksam.

Was dieser Entwurf bewusst nicht enthält, obwohl es in vielen Mustern steht:

  • Keinen Verweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU. Sie wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis darauf kann als irreführend gelten.
  • Keine Haftungsfreizeichnung für Leben, Körper und Gesundheit. Die ist unwirksam.
  • Kein Aufrechnungsverbot und keine Verkürzung der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern.