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Wohnsitz ummelden

Ungeprüfte Beispieldaten

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Diese Angaben stammen aus dem Demo-Datenbestand und wurden noch nicht gegen die veröffentlichte Quelle der zuständigen Stelle abgeglichen. Bitte bestätigen Sie sie vor Ihrem Behördengang dort.

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde anmelden. Ziehst du innerhalb derselben Gemeinde um, wird die Adresse geändert; bei einem Umzug in eine andere Gemeinde meldest du dich dort neu an. Eine separate Abmeldung beim alten Wohnort ist innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig.

KostenIn der Regel gebührenfrei
DauerMeist sofort vor Ort
Termin nötigJa
Online möglichNein

Das brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass (für alle anzumeldenden Personen)
  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Einzug in die neue Wohnung ist bereits erfolgt

So gehen Sie vor

  1. Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter anfordern
  2. Termin beim Bürgeramt buchen
  3. Mit Ausweis und Bestätigung zum Termin gehen
  4. Neue Meldebescheinigung mitnehmen

Melden Sie sich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.

Rechtsgrundlage und Quelle

Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Quelle
https://www.bundesregierung.de
Zuletzt geprüft
noch nicht geprüft