Wohnsitz ummelden
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Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde anmelden. Ziehst du innerhalb derselben Gemeinde um, wird die Adresse geändert; bei einem Umzug in eine andere Gemeinde meldest du dich dort neu an. Eine separate Abmeldung beim alten Wohnort ist innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig.
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass (für alle anzumeldenden Personen)
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Bei Kindern: Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Einzug in die neue Wohnung ist bereits erfolgt
So gehen Sie vor
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter anfordern
- Termin beim Bürgeramt buchen
- Mit Ausweis und Bestätigung zum Termin gehen
- Neue Meldebescheinigung mitnehmen
Melden Sie sich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Quelle
- https://www.bundesregierung.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft