Wohnsitz ummelden
Ungeprüfte Beispieldaten
Diese Angaben stammen aus dem Demo-Datenbestand und wurden noch nicht gegen die
offizielle Quelle geprüft. Bitte bestätige sie vor deinem Behördengang bei der
zuständigen Stelle.
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde anmelden. Ziehst du innerhalb derselben Gemeinde um, wird die Adresse geändert; bei einem Umzug in eine andere Gemeinde meldest du dich dort neu an. Eine separate Abmeldung beim alten Wohnort ist innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig.
KostenIn der Regel gebührenfrei
DauerMeist sofort vor Ort
Termin nötigJa
Online möglichNein
Das brauchst du
- Personalausweis oder Reisepass (für alle anzumeldenden Personen)
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Bei Kindern: Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Einzug in die neue Wohnung ist bereits erfolgt
So gehst du vor
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter anfordern
- Termin beim Bürgeramt buchen
- Mit Ausweis und Bestätigung zum Termin gehen
- Neue Meldebescheinigung mitnehmen
Melde dich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Quelle
- https://www.bundesregierung.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft