Gewerbe anmelden
Ungeprüfte BeispieldatenDiese Angaben wurden von MeineBRD zusammengetragen. MeineBRD ist ein unabhängiges, privates Bürgerportal; die genannte Stelle betreibt diese Seite nicht und ist für ihren Inhalt nicht verantwortlich. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle.
Wer ein Gewerbe betreibt, muss dies beim Gewerbeamt der Gemeinde anmelden, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern melden sich direkt beim Finanzamt. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft.
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: entsprechende Genehmigung
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Keine Gewerbeuntersagung
So gehen Sie vor
- Rechtsform und Tätigkeit festlegen
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt einreichen
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen
- Steuernummer abwarten
Melden Sie sich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Quelle
- https://www.existenzgruender.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft