Fahrzeug zulassen
Ungeprüfte Beispieldaten
Diese Angaben stammen aus dem Demo-Datenbestand und wurden noch nicht gegen die
offizielle Quelle geprüft. Bitte bestätige sie vor deinem Behördengang bei der
zuständigen Stelle.
Ein Fahrzeug muss vor der ersten Fahrt zugelassen werden. Zuständig ist die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Halter wohnt. Viele Zulassungsstellen bieten die Zulassung inzwischen auch online an (i-Kfz).
KostenEtwa 30 bis 60 Euro zuzüglich Kennzeichen
DauerMeist sofort vor Ort
Termin nötigJa
Online möglichJa
Das brauchst du
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Gültige HU-Bescheinigung (bei Gebrauchtfahrzeugen)
Voraussetzungen
- Halter muss im Zuständigkeitsbereich gemeldet sein
So gehst du vor
- eVB-Nummer bei der Versicherung besorgen
- Unterlagen zusammenstellen
- Termin bei der Zulassungsstelle buchen
- Kennzeichen prägen lassen und Fahrzeug zulassen
Melde dich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Quelle
- https://www.kba.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft