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Fahrzeug zulassen

Ungeprüfte Beispieldaten

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Diese Angaben stammen aus dem Demo-Datenbestand und wurden noch nicht gegen die veröffentlichte Quelle der zuständigen Stelle abgeglichen. Bitte bestätigen Sie sie vor Ihrem Behördengang dort.

Ein Fahrzeug muss vor der ersten Fahrt zugelassen werden. Zuständig ist die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Halter wohnt. Viele Zulassungsstellen bieten die Zulassung inzwischen auch online an (i-Kfz).

KostenEtwa 30 bis 60 Euro zuzüglich Kennzeichen
DauerMeist sofort vor Ort
Termin nötigJa
Online möglichJa

Das brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
  • Gültige HU-Bescheinigung (bei Gebrauchtfahrzeugen)

Voraussetzungen

  • Halter muss im Zuständigkeitsbereich gemeldet sein

So gehen Sie vor

  1. eVB-Nummer bei der Versicherung besorgen
  2. Unterlagen zusammenstellen
  3. Termin bei der Zulassungsstelle buchen
  4. Kennzeichen prägen lassen und Fahrzeug zulassen

Melden Sie sich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.

Rechtsgrundlage und Quelle

Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Quelle
https://www.kba.de
Zuletzt geprüft
noch nicht geprüft