Fahrzeug zulassen
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Ein Fahrzeug muss vor der ersten Fahrt zugelassen werden. Zuständig ist die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Halter wohnt. Viele Zulassungsstellen bieten die Zulassung inzwischen auch online an (i-Kfz).
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Gültige HU-Bescheinigung (bei Gebrauchtfahrzeugen)
Voraussetzungen
- Halter muss im Zuständigkeitsbereich gemeldet sein
So gehen Sie vor
- eVB-Nummer bei der Versicherung besorgen
- Unterlagen zusammenstellen
- Termin bei der Zulassungsstelle buchen
- Kennzeichen prägen lassen und Fahrzeug zulassen
Melden Sie sich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Quelle
- https://www.kba.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft