Arbeitslos melden
Ungeprüfte Beispieldaten
Diese Angaben stammen aus dem Demo-Datenbestand und wurden noch nicht gegen die
offizielle Quelle geprüft. Bitte bestätige sie vor deinem Behördengang bei der
zuständigen Stelle.
Wer seinen Job verliert, muss sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Erfährst du kurzfristiger davon, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Die Arbeitslosmeldung selbst erfolgt frühestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen.
KostenKostenlos
DauerMeldung sofort, Bescheid meist in wenigen Wochen
Termin nötigNein
Online möglichJa
Das brauchst du
- Personalausweis
- Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- Sozialversicherungsnummer
Voraussetzungen
- Meldung innerhalb der gesetzlichen Fristen
So gehst du vor
- Sofort arbeitsuchend melden (online oder telefonisch)
- Unterlagen zusammenstellen
- Zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden
- Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Melde dich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- §§ 137 ff. SGB III
- Quelle
- https://www.arbeitsagentur.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft