Arbeitslos melden
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Wer seinen Job verliert, muss sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Erfährst du kurzfristiger davon, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Die Arbeitslosmeldung selbst erfolgt frühestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen.
Das brauchen Sie
- Personalausweis
- Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- Sozialversicherungsnummer
Voraussetzungen
- Meldung innerhalb der gesetzlichen Fristen
So gehen Sie vor
- Sofort arbeitsuchend melden (online oder telefonisch)
- Unterlagen zusammenstellen
- Zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden
- Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Melden Sie sich an, um daraus eine Aufgabenliste mit Terminerinnerung zu machen.
Rechtsgrundlage und Quelle
- Rechtsgrundlage
- §§ 137 ff. SGB III
- Quelle
- https://www.arbeitsagentur.de
- Zuletzt geprüft
- noch nicht geprüft